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Ab 28.12.2021 gilt 2G Plus

Was Sie ab sofort beachten müssen

Ab dem 28.12.2021 gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Danach gilt, dass der Besuch des Schwimmbades nur noch unter 2G-Plus-Regel möglich ist. Das heißt, Zutritt zur Vereinsanlage haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden alt sein. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Bitte zeigen Sie den entsprechenden Nachweis am Service Point vor.

Zur neuen Corona-Schutzverordnung