Ferienregelung Testpflicht
Für Kinder und Jugendliche
In der letzten Unterrichtswoche werden die vollständigen Schultestungen durchgeführt. Somit gelten Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 26.12.2021 als getestet.
Vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 (Weihnachtsferien) gelten Schülerinnen und Schüler nicht als getestete Personen. Nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind in dieser Zeit nur dann den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Die Vereinsanlage darf somit nur mit einem negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) betreten werden.
Quelle: Land NRW