Die 1.Herrenmannschaft hat das Play Off Halbfinale der DWL erreicht.

1. Allgemeines
Die Vereinsanlagen mit Schwimmhallen, Gymnastikhalle, Schwimmbahnen, See, Liegewiesen, Sandstrand, Umkleide-, Dusch-, Toiletten- und Clubräumen, Sauna, Sonnenbänke, etc. werden von den Mitgliedern des Schwimmvereins Bayer Uerdingen 08 e.V. in Eigenleistung und in Eigenverantwortung ohne laufende fremde Aufsicht oder Kontrollen betrieben. Hieraus ergibt sich für jedes Mitglied, dass es selbst die Aufsichtspflicht über mitgebrachte Kinder und Jugendliche übernimmt und selbst auf Ordnung, Sauberkeit und Disziplin achtet. Zur Sicherstellung eines für alle angenehmen Aufenthaltes wird auf Folgendes aufmerksam gemacht.
2. Berechtigter Personenkreis und Mitbringen von Gästen
2.1 Erwachsene Mitglieder, Kinder und Jugendliche (ab 10 Jahre), die Angehörige unserer Sport- und Nachwuchsmannschaften sind, sind berechtigt ohne zusätzliche Aufsichtsperson die Vereinsanlage zu nutzen.
2.2 Erwachsene Mitglieder sind berechtigt, gegen Entgelt in Ausnahmefällen einen persönlichen Gast in die Vereinsanlage einzuladen. Dabei übernimmt das Mitglied die Aufsichts- und Einweisungspflicht für seinen Gast. Es haftet auch für Schäden, die sein Gast verursacht oder erleidet. Gäste sind dem diensttuenden Vereinsbeauftragten zu melden.
2.3 Kinder und Jugendlicht bis 18 Jahre sind nicht berechtigt, Gäste in das Vereinsgelände einzuladen.
2.4 Hunde dürfen nicht in das Vereinsgelände mitgebracht werden.
3. Technische Aufsicht / Ordnungsdienst
Die technische Aufsicht / Ordnungsdienst betreut Umkleide-, Toiletten-, Duschräume und die Außenanlagen etc. Während der Freibadesaison sollen die entsprechenden Einrichtungen für die Mitglieder bei Bedarf von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Weitergehende Öffnungszeiten können bei entsprechendem Bedarf vereinbart werden. Die Betreuung durch die technische Aufsicht / Ordnungsdienst umfaßt regelmäßige Reinigung und Pflege. Sie umfasst keinen Service, wie z.B. Leeren von Aschenbechern, Wegräumen von Stühlen, Abräumen von Tischen, Entfernen von achtlos weggeworfenem Papier etc. Dies ist Aufgabe jedes einzelnen Mitglieds.
4. Badebetrieb
Für den Badebetrieb gelten die "Allgemeinen Richtilinien für den Badebetrieb in öffentlichen Freibädern". Für die Benutzung der Schwimmhallen gilt zusätzlich die "Badeordnung für die Vereinsschwimmhallen des SV Bayer Uerdingen 08 e.V.". Auf die Einhaltung dieser Regelungen hat jedes Mitglied zu achten. Hierbei wird besonders auf folgende Punkte hingewiesen:
4.1 Zerbrechliche Gläser etc. sind im Bereich des Wassers, des Freigeländes, der Dusch-, Umkleide- und Toilettenräume wegen der erhöhten Unfallgefahr nicht zulässig. Einzige Ausnahme sind die Clubräume und die Terrassen.
4.2 Ballspiele, Laufspiele etc. sind so einzurichten, dass Personen nicht unzumutbar belästigt oder gar gefährdet werden.
4.3 Es ist nicht gestattet, über den dem SV Bayer Uerdingen 08 e.V. zugewiesenen Badebereich im Waldsee hinauszuschwimmen.
4.4 Die Benutzung von Luftmatratzen etc. ist entgegen den üblichen Regeln im Freibadbereich zulässig.
4.5 Der Aufenthalt auf den Rohrschwimmern ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht zulässig.
4.6 Bei Gewitter herrscht im Freibad sowie in der Traglufthalle generelles Badeverbot.
4.7 Die Erhaltung der Sauberkeit in der gesamten Vereinsanlage sollte jedem Mitglied ein Anliegen sein.
5. Gaststättenbetrieb
5.1 Der Gastwirt ist beauftragt, in der Clubanlage Speisen, Getränke, Süßigkeiten etc. zu verkaufen. Er verwaltet außerdem das Inventar in Clubräumen, Theke und Küche. Er führt einen Teil seiner Einnahmen an die Vereinskasse ab, als Deckungsbeitrag zu den laufenden Clubhauskosten.
5.2 Unabhängig davon ist jedes einzelne Mitglied berechtigt, Speisen und Getränke für seinen persönlichen Verzehr mitzubringen. Dies gilt nicht bei Veranstaltungen in den Clubräumen und auf den Terrassen.
5.3 Es ist wegen der Gefahr des Diebstahls bzw. der Beschädigung nicht gestattet, Stühle, Tische, Sonnenschrime etc. aus dem Bereich der Clubräume, Terrassen in das Außengelände umzusetzen.
5.4 Zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten und zur Verhinderung der Unfallgefahren dürfen die Clubräume nur mit trockener Bade- und Fußbekleidung betreten werden.
6. Sonstige Regelungen
6.1 Autos, Motoräder und Mofas sind generell auf dem Parkplatz abzustellen.
6.2 Fahrräder sind ausschließlich in die vorhandenen Fahrradständer abzustellen.
6.3 Verstöße gegen die Hausordnung, Beschädigungen, Unfälle und sonstige wichtige Beobachtungen oder Anregungen sind dem Vorstand oder dem diensttuenden Vereinsbeauftragten zu melden.
6.4 Besonderen Anweisungen des Vorstandes bzw. seiner Beauftragten ist unverzüglich Folge zu leisten.
Die 1.Herrenmannschaft hat das Play Off Halbfinale der DWL erreicht.